GESUNDHEIT & SICHERHEIT

Oberste Priorität bei PRG ist es, einen sicheren Arbeitsablauf für alle Beteiligten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck befolgt PRG verschiedene Richtlinien zum Schutz der mentalen und physischen Gesundheit von Besuchern, freien oder festen Mitarbeitern und allen anderen Beteiligten, sowohl in der Produktion als auch in allen anderen Geschäftsbereichen

 

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ZUR GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSPOLITIK

Es ist die Absicht der Production Resource Group als ein weltweit führendes Unternehmen, alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um ein sicheres und gesundes Umfeld für alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, Besucher und alle anderen Personen, die von ihren Aktivitäten betroffen sein könnten, zu schaffen, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist, und beabsichtigt, dies durch die folgenden Ziele zu erreichen;

Ziel:
Schaffung einer positiven Gesundheits- und Sicherheitskultur innerhalb von PRG, die den Best-Practice-Standards entspricht und zu weniger Arbeitsunfällen, Verletzungen und Krankheiten führt, wobei die Sicherheitspraktiken des Unternehmens mit seinem Ruf als weltweit führendes Unternehmen in Einklang gebracht werden.

Zielsetzungen:

PRG stellt alle praktikablen Maßnahmen zur Verfügung, einschließlich Ausrüstung, Information, Unterweisung, Schulung und Überwachung für Angestellte, Freiberufler und Auftragnehmer. 
Alle Mitarbeiter werden zu Aspekten ihrer Arbeitstätigkeit, die sich auf Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden auswirken, konsultiert.

RISIKO BEWERTUNG

PRG verfügt über eine Standard-Risikobewertung, die diese Standard-Risikofaktoren bereits enthält. Diese von PRG erstellte Basisunterweisung wird vor jeder Produktion an die jeweiligen produktionsspezifischen Gefährdungen angepasst. Dabei werden alle potenziellen Gefahren und Risiken der Arbeitsumgebung ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen und Arbeitsverfahren abgeleitet. 
Eine Liste aller wesentlichen Gefährdungsfaktoren wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung gestellt.

UNTERWEISUNG


Vor Beginn der Produktion werden die Mitarbeiter über die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen und über geeignete Schutzmaßnahmen unterrichtet. 

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

 Zum Schutz vor Verletzungen stellt PRG den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung.
Persönliche Schutzausrüstung ist definiert als Schutzausrüstung, die nur eine Person schützt. Aufgrund unserer Arbeitsabläufe und Organisationsstruktur unterscheiden wir auch zwischen personengebundener und nicht personengebundener PSA. Personengebundene PSA darf nicht weitergegeben werden, während nicht-personengebundene PSA von mehreren Personen benutzt und weitergegeben werden kann.

Bei PRG besteht die persönliche PSA aus folgenden Teilen:

Zur nicht-persönlichen PSA gehören z.B. Gehörschutz (über dem Ohr), Handschuhe, Warnwesten.

Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung werden bei Bedarf weitere PSA bereitgestellt (z. B. Wetterschutz, Kälteschutz, UV-Schutz).

Der Einsatz von PSA richtet sich nach den jeweiligen Produktionsphasen und Gegebenheiten vor Ort. Bei der Montage und Demontage müssen immer S3-Arbeitsschuhe, Helm und Warnweste getragen werden. Von der Verwendung von Helm und Warnweste kann je nach Situation vor Ort abgewichen werden und ist abhängig von der jeweiligen Gefährdungssituation. Dies wird den Mitarbeitern vor Ort kommuniziert.